Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Fa. Weidezaunprofi e. K. , Inhaber Ralf Renner, Industriestr. 31, 89423 Gundelfingen
(Stand: Mai 2009)
I. Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Weidezaunprofi e. K. (nachstehend auch „Verkäufer“ genannt) und dem Kunden. Dies umfasst insbesondere Verträge über die Lieferung von Waren, aber auch Werkverträge, z. B. auch für die Montage von Zäunen aller Art, Weidezaunanlagen oder Stalleinrichtungen.
2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen (§ 14 BGB).
Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
II. Angebot und Vertragsschluss
1. Geringfügige technische sowie sonstige Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Insoweit sind die Angebote der Firma Weidezaunprofi e. K. freibleibend und unverbindlich.
2. Geringfügige Änderungen in Form, Farbe und Größe der Abbildungen, Zeichnungen sowie anderer Unterlagen, die zu den Angeboten der Firma Weidezaunprofi e. K. gehören, bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Die Unterlagen bleiben im Eigentum der Firma Weidezaunprofi e. K..
3. Die Bestellung von Ware durch den Kunden kann schriftlich, per Fax, per Email, mündlich, fernmündlich oder über das Online-Formular auf der Webseite www.weidezaunprofi.de erfolgen. Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages über die bestellte Ware dar. Der Auftrag des Kunden an die Firma Weidezaunprofi e. K. zur Erbringung einer Werkleistung stellt ebenfalls ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Werkvertrages dar.
4. Der jeweilige Vertrag kommt erst mit der Annahme des Angebots durch die Firma Weidezaunprofi e. K. zustande. Die Firma Weidezaunprofi e. K. ist berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von zwei Wochen ab dessen Zugang anzunehmen. Bei auf elektronischem Wege sowie per Telefax abgegebenem Vertragsangebot beträgt die Annahmefrist zwei Werktage ab Zugang des Angebots des Kunden. Einer Annahme kommt es gleich, wenn die Firma Weidezaunprofi e. K. die bestellte Ware innerhalb dieser Frist liefert oder die beauftragte Werkleistung erbringt. Die Firma Weidezaunprofi e. K. ist jedoch bei Vorliegen gewichtiger Gründe berechtigt, das Angebot abzulehnen.
III. Preise/Zahlungsbedingungen
1. Die Preise des Verkäufers gelten ohne Transportkosten, sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde. Die Mehrwertsteuer und die Verpackungskosten sind in dem Preis enthalten. Die Versandkostenpauschale innerhalb Deutschlands beträgt pro Bestellung 5,90 Euro (inkl. MwSt). Für Speditionsware berechnen sich die Kosten nach der Entfernung, nach Größe und Gewicht der Ware.
2. Der Kaufpreis ist ohne Abzug sofort nach Eingang oder Erhalt der Rechnung bei dem Kunden zur Zahlung fällig. Werklohn ist bei Abnahme fällig.
3. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von der Firma Weidezaunprofi e. K. anerkannt wurden, entscheidungsreif oder unstreitig sind.
IV. Lieferung
1. Die Firma Weidezaunprofi e. K. ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
2. Wird die Lieferung/Leistung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahme, Betriebsstillegung, Streik, extreme Witterungsverhältnisse oder ähnliche Umstände, die nicht von der Firma Weidezaunprofi e. K. zu vertreten sind - auch bei Lieferanten der Firma Weidezaunprofi e. K., - unmöglich oder übermäßig erschwert, so wird der Verkäufer für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Von dem Eintritt solcher Ereignisse wird der Verkäufer dem Kunden unverzüglich berichten. Diese Ereignisse berechtigen vom Vertrag zurückzutreten, sofern nicht nur eine vorübergehende Leistungsstörung vorliegt. Die Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich erstattet.
3. Im Falle der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung des Verkäufers von Seiten seines Lieferanten ist der Verkäufer von seiner Lieferungsverpflichtung ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur, wenn der Verkäufer die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von ihm zu liefernden Waren oder Leistungen getroffen hat, seine Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt hat und die Nichtlieferung nicht von der Firma Weidezaunprofi e. K. zu vertreten ist. In diesem Fall wird der Kunde über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
V. Gewährleistung/Haftung
1. Im Rahmen von Kaufverträgen hat der Verbraucher die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Bei Unternehmern leistet der Verkäufer für Mängel der Kaufsache zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Liegt ein beiderseitiges Handelsgeschäft vor, gilt für die Untersuchungs- und Rügepflicht des Unternehmers § 377 HGB. Bei unverhältnismäßigen Kosten kann der Verkäufer die vom Kunden gewählte Art der Nachbesserung verweigern, wenn die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für Mängel bei gebrauchten Sachen ausgeschlossen.
Im Rahmen von Werkverträgen hat die Firma Weidezaunprofi e. K. die Wahl, den Mangel durch Nachbesserung zu beseitigen oder ein neues Werk herzustellen. Bei unverhältnismäßigen Kosten kann die Firma Weidezaunprofi e. K. die Nacherfüllung verweigern.
2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Minderung, Rücktritt, Schadensersatz, Aufwendungsersatz oder Selbstvornahme mit Ersatz der erforderlichen Aufwendungen (letzteres nur bei Werkvertrag) verlangen.
3. Bei Kaufverträgen beträgt die Gewährleistungsfrist für Verbraucher zwei Jahre ab Ablieferung der Sache. Für Unternehmer beträgt sie ein Jahr ab Ablieferung der Sache. Bei gebrauchten Sachen gilt für Verbraucher und Unternehmer eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Ausgenommen hiervon sind die Fälle des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB.
Bei Werkverträgen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Diese Frist beginnt bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht mit der Abnahme, in den übrigen Fällen mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Bei einem Bauwerk oder einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, verjähren die Ansprüche dagegen in fünf Jahren ab Abnahme.
4. Der Verkäufer haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs-gehilfen beruhen. Der Verkäufer haftet ferner unbeschränkt, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werkes übernommen hat. Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder einer Kardinalpflicht betrifft. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen der Firma Weidezaunprofi e. K. .
In diesen Fällen gilt auch die Verkürzung der Gewährleistungsfrist nicht.
5. Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung bleiben unberührt.
6. Die Firma Weidezaunprofi e. K. haftet nur für eigene Inhalte auf der Website ihres Online-Shops. Soweit mit Links der Zugang zu anderen Websites ermöglicht wird, ist die Firma Weidezaunprofi e. K. für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Sie macht sich die fremden Inhalte nicht zu eigen und erklärt ausdrücklich, dass sie keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten hat. Sofern die Firma Weidezaunprofi e. K. Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird sie den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verbrauchern behält sich die Firma Weidezaunprofi e. K. das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Bei Unternehmern behält sich die Firma Weidezaunprofi e. K. das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt der Firma Weidezaunprofi e. K. bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Die Firma Weidezaunprofi e. K. nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Firma Weidezaunprofi e. K. behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
3. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren untrennbar vermischt, vermengt oder verbunden, so erlangt der Verkäufer Miteigentum an der einheitlichen Sache zu einem Anteil, der dem Wert der Vorbehaltsware im Verhältnis zu dem Wert der mit dieser vermischten Ware im Zeitpunkt der Vermischung, Vermengung oder Verbindung entspricht. Die Entschädigungspflicht nach § 951 BGB bliebt hiervon unberührt.
4. Der Unternehmer hat den Verkäufer von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Unternehmer hat dem Verkäufer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
5. Verhält sich der Kunde vertragswidrig, insbesondere wenn der Kunde seiner Zahlungs-verpflichtung trotz einer Mahnung des Verkäufers nicht nachkommt oder wenn über das Vermögen des Kunden das gerichtliche Vergleichsverfahren oder die Insolvenz eröffnet wird, kann der Verkäufer nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Ware verlangen. In der Zurücknahme der Ware durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Kunde.
6. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten des Verkäufers die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.
VII. Fernabsatzverträge - Widerrufsbelehrung
Liegt ein Fernabsatzgeschäft zwischen den Parteien gem. § 312b Abs. 1 und Abs. 2 BGB vor, gilt ergänzend folgendes:
1. Widerrufsbelehrung:
Verbraucher haben das Recht, ihre auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von 6 Wochen zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache gegenüber der Firma Weidezaunprofi e. K. , zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 4 BGB-InfoV durch die Firma Weidezaunprofi e. K. . Die gesonderte Widerrufsbelehrung in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) erhält der Verbraucher nach Vertragsschluss zugesandt.
Der Widerruf ist zu richten an:
Fa. Weidezaunprofi e. K.
Industriestr. 31
89423 Gundelfingen
E-Mail: Weidezaunprofi@t-online.de
Fax: 0 90 73 / 37 73
2. Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen (Sache und Entgelt) zurückzugewähren sowie gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Verbraucher der Firma Weidezaunprofi e. K. die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Verbraucher insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Verbraucher die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr der Firma Weidezaunprofi e. K. zurückzusenden. Der Verbraucher hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn der Verbraucher bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertragliche Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung kostenfrei.
Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Verbraucher abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Verbraucher mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für die Firma Weidezaunprofi e. K. mit deren Empfang.
3. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei:
- Lieferungen von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnissen zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.
- Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträgern vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
- Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.
Ende der Widerrufsbelehrung
VII. Datenschutz
1. Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Bundes-datenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von dem Verkäufer gespeichert und verarbeitet. Persönliche Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung erfragt, es sei denn der Kunde wünscht zusätzliche Service-Dienstleistungen.
2. Der Kunde willigt darin ein, dass seine personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Geschäftszweckes vom Verkäufer erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
3. Die Firma Weidezaunprofi e. K. gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Vertragsabwicklung die Übermittlung von Daten erfordern. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.
4. Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Der Kunde kann jederzeit eine Löschung seiner Daten erwirken. Er hat ferner das Recht, jederzeit Auskunft über den Stand seiner gespeicherten Daten zu verlangen. Sofern einer Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, werden die Daten gesperrt.
5. Die persönlichen Daten des Kunden werden selbstverständlich vertraulich behandelt, insbesondere nicht zum Zwecke der Werbung oder Markt- und Meinungsforschung weitergegeben.
VIII. Erfüllungsort/Gerichtsstand/anzuwendendes Recht
1. Die Geschäftsräume des Verkäufers sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Kunde Kaufmann ist oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet. In diesen Fällen ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das am Geschäftssitz der Firma Weidezaunprofi e. K. zuständige Gericht, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist.
2. Das am Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
3. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
Impressum:
Firmenbezeichnung/Anschrift:
Weidezaunprofi e. K.
Industriestr. 31
D-89423 Gundelfingen
Geschäftsinhaber: Ralf Renner,
USt-ID-Nummer: DE 167366880; Steuer-Nr. 109/261/90658
Kontakt: Telefon (0 90 73) 39 48 ; Fax (0 90 73) 37 73
eMail: Weidezaunprofi@t-online.de
Internet: www.weidezaunprofi.de
Eingetragen im Handelsregister Augsburg unter HRA 16077
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